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Technologieprogramm Wirtschaft Rheinland-Pfalz
1. Gegenstand der Förderung
- Entwicklung neuer Produkte und Produktionsverfahren in den Bereichen Biotechnik, Informations- und Kommunikationstechnik, Mikro- und Feinwerktechnik, Oberflächen- und
Werkstofftechnik, Umwelt- und Enegietechnik.
Gefördert werden folgende Forschungs- und Entwicklungsstufen:
- Definitions- und Durchführbarkeitsstudien
- Industrielle Forschung
- Vorwettbewerbliche Entwicklung
- Pilot- und Demonstrationsprojekte
2. Antragsvoraussetzungen
- Gewerbliches Unternehmen mit Sitz und einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
- Unternehmen bis 250 Mitarbeiter mit einem Jahresumsatz von höchstens 40 Mio Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 27 Mio Euro, die nicht zu 25% oder mehr des
Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen sind, welche die Definition der KMU nicht erfüllen.
3. Art und Umfang der Förderung bei Entwicklungsvorhaben
- Definitions- und Durchführbarkeitsstudien: Zuschussförderung bis zu 75%, max. 50.000 Euro
- Industrielle Forschung: Zuschussförderung bis zu 50%, max. 250.000 Euro
- Vorwettbewerbliche Entwicklung sowie Pilot- und Demonstrationsprojekte: Zuschussförderung bis zu 25%, max. 250.000 Euro
Verdichtete Informationen der vorhandenen Richtlinien, Richtigkeit und Vollständigkeit ohne Gewähr
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